Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Fahrzeugtypisierung (Österreich)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs (z.B. Auto oder Motorrad) ist bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Die Generalimporteurin/der Generalimporteur gibt diese Daten ein und stellt einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank her. Falls die Generalimporteurin/der Generalimporteur keine Ermächtigung für die Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, ist für die Dateneingabe der Landeshauptmann zuständig.
Bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis ist nach wie vor eine Einzelgenehmigung durch den Landeshauptmann (Typisierung) erforderlich.
Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen finden sich bei den technischen Prüfstellen des Amtes der jeweiligen Landesregierung.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie