Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Namensänderung: Grundbuch

Allgemeine Informationen

Für eine Namensänderung hat der Antrag an das Grundbuchsgericht die genaue Einlagezahl und Katastralgemeinde zu enthalten. Der Antrag muss das Original der für die Namensänderung ursächlichen Urkunde beinhalten.

Nachträglich erworbene akademische Grade können unter Vorlage der Originalurkunden, die die Erlangung des akademischen Grades belegen (z.B. Magisterbescheid), eingetragen werden. Auf Antrag der Eigentümerin/des Eigentümers beim zuständigen Grundbuchsgericht erfolgt eine Anmerkung des akademischen Grades beim Eigentumsrecht im B-Blatt.

Für die Antragstellung kann eine Notarin/ein Notar (→ ÖNK) oder eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt (→ ÖRAK) beauftragt werden.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Eingabengebühr: 81 Euro

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion