Ehefähigkeit - Ermittlung
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F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

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Österreich.gv.at - Lebenslage
Namensänderung: Grundbuch
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für eine Namensänderung hat der Antrag an das Grundbuchsgericht die genaue Einlagezahl und Katastralgemeinde zu enthalten. Der Antrag muss das Original der für die Namensänderung ursächlichen Urkunde beinhalten.
Nachträglich erworbene akademische Grade können unter Vorlage der Originalurkunden, die die Erlangung des akademischen Grades belegen (z.B. Magisterbescheid), eingetragen werden. Auf Antrag der Eigentümerin/des Eigentümers beim zuständigen Grundbuchsgericht erfolgt eine Anmerkung des akademischen Grades beim Eigentumsrecht im B-Blatt.
Für die Antragstellung kann eine Notarin/ein Notar (→ ÖNK) oder eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt (→ ÖRAK) beauftragt werden.
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil)
Kosten
Eingabengebühr: 81 Euro
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion