Friedhofsgebühren und Grabstellenevidenz
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Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich
Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts, bei der jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA) in Österreich, Informationen über etwaige Einreisevoraussetzungen bzw. Aufenthaltsbedingungen einzuholen.
Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten