Friedhofsgebühren und Grabstellenevidenz
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Eigentum
Eigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache, über diese Sache nach Willkür zu verfügen und jeden anderen davon auszuschließen. Anders als das Eigentum ist der Besitz die bloße tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache.
Letzte Aktualisierung: 9. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion