Friedhofsgebühren und Grabstellenevidenz
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Gläubiger
Gläubigerin/Gläubiger ist eine Person, die gegen eine andere Person (Schuldnerin/Schuldner) einen Anspruch hat. In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.
Beispiel
Bei einem Kaufvertrag ist die Verkäuferin/der Verkäufer Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.
Letzte Aktualisierung: 10. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion