Friedhofsgebühren und Grabstellenevidenz
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Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt am Wörthersee
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion