Friedhofsgebühren und Grabstellenevidenz


Für Sie zuständig


Österreich.gv.at - Lebenslage

Adressänderung: Fischereikarte

Eine Adressänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden.

Zuständige Stelle ist:

Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie der Bestätigung der Meldung mitzubringen.

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion