Führerschein
Für Sie zuständig
![Bettina Buder.jpg](https://waidhofen.i-gap.at/media/magistratwaidhofen/1501672900-bettina-buder-jpg.jpeg)
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & Verkehr![24234](https://login.waidhofen.at/media/magistratwaidhofen/1658737614-24234.jpeg)
Bereich:
Fachbereich Hoheitsverwaltung![Nicole Probst.jpg](https://login.waidhofen.at/media/magistratwaidhofen/1578920355-nicole-probst-jpg.jpeg)
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Personaldatenänderung im Identitätsausweis
Hinweis
Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Eine Personaldatenänderung kann sein:
Im Identitätsausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Identitätsausweis ausgestellt werden. Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres