Führerscheinuntersuchungen


Für Sie zuständig

36481
Dr. Jonna Feyertag-Leidl, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342
F +43 7442 511 - 349
jonna.feyertag-leidl@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201

Bereich:

Gesundheits- und Veterinäramt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Drittstaatsangehöriger

Drittstaatsangehörige sind Personen, die

  • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
  • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
  • noch Schweizerinnen/Schweizer

sind.

Hinweis

Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

Weiterführende Links

Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich

Letzte Aktualisierung: 13. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion