Führerscheinuntersuchungen
Für Sie zuständig

Dr. Jonna Feyertag-Leidl, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342F +43 7442 511 - 349
jonna.feyertag-leidl@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201
Bereich:
Gesundheits- und VeterinäramtÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Hauptverfahren
Ein Strafverfahren beginnt, sobald die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlung beginnt.
Das strafgerichtliche Hauptverfahren beginnt mit der Einbringung der Anklage. Ab dann darf die Kriminalpolizei nicht mehr von Amts wegen ermitteln, die Verfahrensleitung durch die Staatsanwältin/den Staatsanwalt ist beendet. Beweisaufnahmen und Zwangsmittel müssen ab dann gerichtlich angeordnet sein.
Letzte Aktualisierung: 24. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion