Führerscheinuntersuchungen
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Dr. Jonna Feyertag-Leidl, Amtsärztin
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Bereich:
Gesundheits- und VeterinäramtÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Deliktsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Strafmündigkeit
Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.
Das Alter ist hierbei entscheidend:
- Nicht deliktsfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)
- Deliktsfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)
Hinweis
Die Deliktsfähigkeit hängt nicht immer ausschließlich vom Alter ab. Eine Einschränkung der Deliktsfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
Letzte Aktualisierung: 6. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion