Führerscheinuntersuchungen


Für Sie zuständig

Dr. Margit Kortschak
Dr. Margit Kortschak, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342
F +43 7442 511 - 349
margit.kortschak@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201

Bereich:

Gesundheits- und Veterinäramt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Checkliste Meldepflicht in Österreich für Drittstaatsangehörige

Wer eine Wohnung in Österreich bezieht, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Aktuelle Checkliste zur Meldepflicht.
Thema Detailinformationen Erledigt
Anmeldung des Wohnsitzes

Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen.

 
Geldstrafe Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion