Führerscheinuntersuchungen


Für Sie zuständig

36481
Dr. Jonna Feyertag-Leidl, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342
F +43 7442 511 - 349
jonna.feyertag-leidl@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201

Bereich:

Gesundheits- und Veterinäramt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

L17 – Ausbildungsfahrten – Antrag auf Durchführung

Allgemeine Informationen

Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Ausbildungsfahrten (L17) stellen.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Hinweis

Die L17-Ausbildung gibt es nur für die Führerscheinklasse B.

Ausbildungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Es gibt jedoch keine Beschränkung auf bestimmte Straßen oder bestimmte Gebiete innerhalb Österreichs. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

Voraussetzungen

Für die Bewerberin/den Bewerber:

Für die Begleitperson(en):

  • Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B seit mindestens sieben Jahren
  • Fahrpraxis in der Klasse B in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
  • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigende Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
  • Besonderes Naheverhältnis zu der Bewerberin/dem Bewerber

Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

Verfahrensablauf

Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Ausbildungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Ausbildungsfahrzeugs und zu den Ausbildungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

Für die Begleitperson(en):

  • Eventuell Führerschein 
  • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der Klasse B (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
    • Zulassungsschein
    • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
  • Erklärung des Naheverhältnisses zu der Bewerberin/dem Bewerber
  • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
  • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

Für die Bewerberin/den Bewerber:

Für das Ausbildungsfahrzeug:

  • Zulassungsschein
  • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Ausbildungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

Hinweis

Es können auch mehrere Fahrzeuge als Ausbildungsfahrzeuge verwendet werden.

Kosten

Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 35,10 Euro.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten

Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie