Führerscheinuntersuchungen


Für Sie zuständig

Dr. Margit Kortschak
Dr. Margit Kortschak, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342
F +43 7442 511 - 349
margit.kortschak@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201

Bereich:

Gesundheits- und Veterinäramt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zum Mutterschutz

Sobald die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin Kenntnis erlangt, hat sie/er die Schutzbestimmungen laut Mutterschutzgesetz (MSchG) einzuhalten.

Die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten für:

  • Arbeiterinnen
  • Angestellte
  • Lehrlinge

Weiters mit Abweichungen auch für:

  • Heimarbeiterinnen
  • Hausgehilfinnen und Hausangestellte
  • Vertragsbedienstete und Beamtinnen des Bundes
  • Landes- und Gemeindebedienstete, die in Betrieben beschäftigt sind
  • Landeslehrerinnen

Achtung

Für Unternehmerinnen und Neue Selbstständige gilt das Mutterschutzgesetz nicht. 
Ausführliche Informationen zum Thema "Selbstständigkeit und Schwangerschaft (→ USP)" finden sich auf USP.gv.at.

Für arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmerinnen gelten nur einzelne Beschäftigungsverbote sowie ein eingeschränkter Kündigungsschutz.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Mutterschutzgesetz (MSchG)

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft