Geburtsurkunde
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Ausländische Qualifikationen – Anlaufstellen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Anlaufstellen bieten kostenlose, mehrsprachige Beratung sowie Unterstützung und Begleitung im gesamten Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an. Sie können sich an die Anlaufstellen wenden, um abzuklären, ob Ihre außerhalb von Österreich erworbenen beruflichen Qualifikationen formal anerkannt werden müssen und wie das Verfahren abläuft.
Betroffene
In Österreich lebende Personen mit im Ausland erworbenen formalen Qualifikationen
Voraussetzungen
Formal erworbene Qualifikationen, die für eine Beschäftigung in Österreich genützt werden sollen.
Zuständige Stelle
Österreichweit bieten vier Anlaufstellen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck persönliche Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen an. In den übrigen Bundesländern finden wöchentliche Sprechtage statt.
Aufgrund von COVID-19-Maßnahmen können die regulären Beratungszeiten und Beratungsorte abweichen.
Verfahrensablauf
Aufgabenbereiche der Anlaufstellen
- Mehrsprachige, kostenlose Anerkennungsberatung
- Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig/möglich ist
- Bei Bedarf Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren
- Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
- Weiterleitung von Dokumenten an eine Bewertungsstelle
- Information über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Erforderliche Unterlagen
Bringen Sie bitte alle Urkunden und Nachweise zur Beratung mit, die den Erwerb formaler Qualifikationen belegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Liste der Anlaufstellen (→ AST)
Rechtsgrundlagen
Die Anlaufstellen sind Beratungsstellen im Sinne des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (§ 5 AuslBG).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft