Geburtsurkunde
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Schuldner
Die Schuldnerin/der Schuldner ist jene natürliche oder juristische Person, gegen die sich der Anspruch der Gläubigerin/des Gläubigers richtet.
In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.
Beispiel
Die Verkäuferin/der Verkäufer ist Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion