Geburtsurkunde
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Adressänderung: Zivildienstserviceagentur
Zivildiener sollten eine Adressänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben unter Beifügung der Bestätigung der Meldung (Brief, Fax oder E-Mail). Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Bei einem Umzug ins Ausland für mehr als sechs Monate besteht für Zivildienstpflichtige die gesetzliche Verpflichtung, die Adressänderung der Zivildienstserviceagentur mitzuteilen. Ein Auslandsaufenthalt ist jedoch nicht mehr zu melden, wenn der Zivildienst vollständig abgeleistet wurde.Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt