Geburtsurkunde
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Adressänderung: Firmenbuch
Je nachdem, ob der Umzug eine Sitzverlegung (Wechsel in eine andere politische Gemeinde) darstellt oder nicht, sind unterschiedliche Formalitäten zu berücksichtigen:
- Wenn der im Firmenbuch eingetragene Sitz verlegt wird
Die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer muss in diesem Fall die Änderung des Firmensitzes und die Änderung der Postadresse beantragen. Es ist erforderlich, dass die Unterschrift gerichtlich oder notariell beglaubigt ist. - Wenn der Standort innerhalb des Sitzes verlegt wird
In diesem Fall muss eine vertretungsbefugte Person des Unternehmens die Änderung der Postadresse beim Firmenbuch melden. Die Änderungsmeldung ist von ihr/ihm persönlich zu unterfertigen.
Handelt es sich um eine Änderung der Geschäftsanschrift ohne Sitzverlegung, kann auch das Online-Formular "Firmenbuch – Vereinfachte Anmeldung von Änderungen (→ BMJ)" genutzt werden. Dafür ist eine Authentifizierung mittels ID Austria erforderlich (Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria).
Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion