Geburtsurkunde

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Während einer Lebensgemeinschaft erworbene Güter

Nach einer Trennung sind Leistungen der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten aber auch der Familien (Geschenke von Verwandten, Eltern, Großeltern) nicht mehr genau zu ermitteln. Hier sollten im Sinne eines fairen Umgangs miteinander Regelungen getroffen werden. Wichtig ist, dass in der Lebensgemeinschaft die Partner keinerlei gegenseitige gesetzliche Ansprüche haben. Für einen Rückforderungsanspruch sind alleine die gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen Schuldrechts anwendbar.

Tipp

Für die Aufteilung der Ersparnisse und des Gebrauchvermögens gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Machen Sie daher eine Vermögensaufstellung, um im Trennungsfall eine Basis für den finanziellen Ausgleich zu haben.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer