Geburtsurkunde
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Selbstversicherung
Personen, die vom System der Pflichtversicherung nicht erfasst sind, können eine freiwillige Selbstversicherung abschließen. Dadurch erhalten auch sie einen Versicherungsschutz.
Es gibt mehrere Arten der Selbstversicherung:
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Personen ohne Pflichtversicherung und ohne Anspruchsberechtigung sowie für Freiberuflerinnen/Freiberufler mit Wahlmöglichkeit
- Frewillige Selbstversicherung (Studierende)
- Freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
- Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- Selbstversicherung für anschließende Weiterversicherung
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion