KFZ-Zulassungsangelegenheiten
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich HoheitsverwaltungNicole Probst
T +43 7442 511-223F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Volljährigkeit
Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.
Seit 1. Juli 2001 (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion