KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

Für Sie zuständig

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Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
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Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
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F +43 7442 511-99
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Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Gebietskörperschaft

Bund, Bundesländer und Gemeinden sind sogenannte Gebietskörperschaften, d.h. sie sind jeweils für einen bestimmten Bereich des Staates (in Teilfunktionen) und für die dort lebenden Menschen zuständig.

Die Gebietskörperschaften bedürfen zur Besorgung ihrer Aufgaben verschiedener Institutionen (z.B. die Gemeindeämter und die Magistrate), deren Organe meist gewählt werden. Manche dieser Institutionen bestehen auch aus ernannten oder vertragsmäßig beschäftigten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern (Beamtinnen/Beamte, Vertragsbedienstete).

Die Gemeinden sind Selbstverwaltungskörper, d.h. sie haben immer auch einen durch die Bundesverfassung klar definierten und durch sie geschützten eigenen Wirkungsbereich.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion