Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig


Österreich.gv.at - Lebenslage
Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern
Je nach Art der Adoption (Inkognitoadoption, offene Adoption oder halb offene Adoption) hat die leibliche Mutter bzw. haben die leiblichen Eltern unterschiedliche Ansprüche auf Informationen über ihr Kind.
Zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten bleiben gewisse Bindungen bestehen. Die leiblichen Eltern sind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zur Leistung von Unterhalt und Ausstattung verpflichtet, aber nur dann, wenn das adoptierende Paar oder die adoptierende Person dazu nicht in der Lage ist.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz