Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur Adoption

Allgemeines zur Freigabe zur Adoption

Wenn eine werdende Mutter ihr Kind nicht behalten kann, besteht die Möglichkeit, es zur Adoption freizugeben. Es wird empfohlen, bereits während der Schwangerschaft unverbindlich Kontakt mit einer Adoptionsberatungsstelle aufzunehmen. Dort erhalten betroffene Frauen eine unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.

Werdende Mütter, die sich gegen eine persönliche Betreuung entscheiden, können ihr Kind auch anonym in einem Krankenhaus zur Welt bringen oder es unmittelbar nach der Geburt in einem sogenannten "Babynest" abgeben. In beiden Fällen ist die medizinische Versorgung von Mutter und Kind gesichert. Frauen, die sich dafür entscheiden, müssen keine strafrechtliche Verfolgung fürchten.

Nach der Geburt kann die Mutter eine Einwilligungserklärung zur Adoption unterzeichnen und dabei die gewünschte Adoptionsform festlegen, also eine Inkognitoadoption, eine offene Adoption oder halb offene Adoption. Danach wird von der Adoptionsstelle nach geeigneten Adoptiveltern gesucht. In bestimmten Fällen ist zusätzlich die Zustimmung weiterer Personen erforderlich, etwa des Vaters.

Die Einwilligung zur Adoption kann bis zur gerichtlichen Bewilligung widerrufen werden. Diese Frist beträgt in der Regel etwa sechs Monate. Während dieses Zeitraums wird beobachtet, wie es dem Kind in der neuen Familie geht und ob sich die adoptierende Person oder das adoptierende Paar als geeignet erweisen. Auch die adoptierende Person oder das adoptierende Paar können innerhalb dieser Zeit noch von der Adoption zurücktreten.

Allgemeines zur Adoption eines Kindes

Die Gründe, ein Kind adoptieren zu wollen, sind vielfältig. Eine Adoption eröffnet allen Beteiligten neue Chancen: für das Kind, für die abgebenden Eltern und für die adoptierende Person oder das adoptierende Paar. Aufgrund der hohen Zahl an Interessierten müssen Bewerberinnen/Bewerber um eine Adoptopn meist mit längeren Wartezeiten rechnen.

Auch für adoptierende Personen gilt ein Anspruch auf Elternkarenz. Ein Anspruch auf Wochengeld besteht hingegen nicht, da dieser mit Schwangerschaft und Entbindung verknüpft ist.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Justiz