Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Rechte und Pflichten der adoptierenden Personen

Durch die Bewilligung des Adoptionsvertrags durch das Gericht wird die Annahme des Adoptivkindes wirksam. Damit gehen die elterlichen Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern auf die adoptierende Person oder das adoptierende Paar über.

Diese Rechte und Pflichten umfassen insbesondere die Pflege und Erziehung des Kindes, die gesetzliche Vertretung, die Vermögensverwaltung sowie die Pflicht zur Gewährung von Unterhalt.

Wird das Adoptivkind nur von einer einzelnen Person adoptiert, erlöschen die familienrechtlichen Beziehungen – insbesondere Pflege, Erziehung und Vertretung – zum leiblichen Elternteil sowie zu dessen Verwandten.

Bleibt das Kind in der Obhut eines leiblichen Elternteils und wird es von dessen gleichgeschlechtlicher Partnerin/gleichgeschlechtlichem Partner adoptiert, bleiben die familienrechtlichen Beziehungen zum leiblichen Elternteil bestehen.

Weiterführende Links

Gerichtssuche (→ BMJ)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz