Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Ladung als Zeuge

Vom Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei geladene Zeuginnen/Zeugen sind verpflichtet, dieser Ladung Folge zu leisten und dem Gericht Fragen darüber, was sie gesehen, gehört oder erlebt haben, wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine Falschaussage ist strafbar. Darunter fällt auch das vorsätzliche Verschweigen von erheblichen Tatsachen oder das Vortäuschen von Unwissenheit.

Das Gericht ist verpflichtet, den höchstpersönlichen Lebensbereich von Zeuginnen/Zeugen zu schützen.

Zeuginnen/Zeugen können verlangen, dass

  • auf die Angabe ihrer Adresse im Akt verzichtet wird. Bei mündlicher Befragung in der Hauptverhandlung darf z.B. die Adresse des Arbeitsplatzes angegeben werden oder es wird darauf verwiesen, dass diese unverändert geblieben ist. Die Adresse kann auch aufgeschrieben statt gesagt werden (damit sie der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis gelangt).
  • in bestimmten Fällen die Beschränkungen der Meldeauskunft (Auskunftssperre wie z.B. bei Stalking-Fällen) greift.
  • die Angeklagte/der Angeklagte bei der Zeugeneinvernahme in der Hauptverhandlung vorübergehend den Verhandlungssaal verlassen muss.
  • Zuhörerinnen/Zuhörer in bestimmten Fällen von der ganzen oder von Teilen der Verhandlung ausgeschlossen werden (Bild- und Tonaufnahmen sind während der Verhandlung generell verboten).

Besonders schutzbedürftige Opfer, wie z.B. Opfer eines Sexualdelikts, haben weitergehende Rechte. Nähere Informationen zu den Rechten besonders schutzbedürftiger Opfer finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hinweis

Nähere Informationen zur Zeugenladung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Strafprozessordnung (StPO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz