Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceLisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceBereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Probezeit
Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.
Beispiel
- Arbeitsverhältnis auf Probe
Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit - Probeführerschein
Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr. - Probezeit im Strafrecht
- Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
(zwischen einem Jahr und drei Jahren) - Probezeit bei einer bedingten Entlassung
(zwischen einem Jahr und zehn Jahren) - Probezeit als Diversionsform
(zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
- Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion