Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Mitglieder des Vereins

Achtung

Welche Rechte und Pflichten die Mitglieder eines Vereins haben, bestimmen im Wesentlichen die Vereinsstatuten.   

Es können verschiedene Arten von Mitgliedschaften vorgesehen werden. So ist etwa folgende Unterteilung möglich:

  • Ordentliche Mitglieder
  • Außerordentliche Mitglieder
  • Ehrenmitglieder

Die Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft müssen in den Vereinsstatuten festgehalten werden.

Das Leitungsorgan ist verpflichtet, in der Mitgliederversammlung (häufig auch Hauptversammlung genannt) die Mitglieder über die Tätigkeit und finanzielle Situation des Vereins zu informieren. Außerhalb der Mitgliederversammlung muss das Leitungsorgan diese Informationen den Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zukommen lassen, wenn dies von mindestens einem Zehntel der Mitglieder unter Angabe von Gründen verlangt wird.

Nachdem die Mitglieder eines Vereins auch Pflichten haben, können Personen, die zwischen dem siebten und vierzehnten Lebensjahr sind, nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters einem Verein wirksam beitreten.

Das Leitungsorgan muss die Vereinsmitglieder über die von den Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfern geprüfte Einnahmen- und Ausgabenrechnung informieren. 

Weiterführende Links

Vereinswesen – Information der Mitglieder (→ BMI)

Rechtsgrundlagen

Vereinsgesetz (VerG)

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres