Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Allgemeine Informationen

Während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes ist eine einvernehmliche Auflösung (→ USP) des Arbeitsverhältnisses nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich durchgeführt wurde.

Minderjährige Arbeitnehmerinnen benötigen eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie über den Kündigungsschutz aufgeklärt wurden.

Betroffene

Betroffen sind Unternehmen, die während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durchführen wollen.

Zuständige Stelle

zur Ausstellung der Bescheinigung

Rechtsgrundlagen

§ 10 Abs 7 Mutterschutzgesetz  

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft