Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen

Diese Tabelle stellt die verschiedenen Kategorien von Schusswaffen und entsprechenden Berechtigungen im Überblick dar.
Kategorie A
(Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
B C
Bez./
Beispiele
Maschinengewehre, Pumpguns Revolver, Pistolen, Halbautomaten

Büchsen
(Schusswaffen mit gezogenem Lauf)

Flinten
(Schusswaffen mit glattem Lauf)

Erwerb grundsätzlich verboten

nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass)

grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung
im ZWR
bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs

Wochen ab Erwerb oder Weitergabe

Besitz         grundsätzlich verboten nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) grundsätzlich ab 18 Jahren möglich 
Führen       grundsätzlich verboten  nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz 1996

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres