Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Erben, die sich bei Liegenschaften nicht einigen können

Steht eine Liegenschaft im Miteigentum mehrerer Personen, kann, solange zwischen den Miteigentümern Einvernehmen besteht, mit dieser beliebig verfahren werden. Jeder Miteigentümer kann, solange er die Rechte der Mitteilhaber nicht verletzt, seinen Anteil unabhängig verpfänden, vermachen oder veräußern.

Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Miteigentümern, was etwa die Nutzung der Liegenschaft oder gar deren Veräußerung angeht, so kann jeder Miteigentümer eine sogenannte Teilungsklage bei Gericht einbringen.

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer