Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceF +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceBereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe – Namensänderung
Voraussetzung für die Gewährung der Stromkostenbremse - Landwirtschaft/Gewerbe ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet sowie aus dem Stromliefervertrag für diesen Zählpunkt zahlungspflichtig ist (Stichtag: 1. Juni 2023) und noch kein Grundkontingent Haushalt oder Landwirtschaft/Gewerbe erhält.
Hat sich der Name der Antragstellerin/des Antragstellers bzw. Stromvertragspartners aufgrund einer Heirat, Scheidung oder offiziellen Namensänderung geändert, gibt es die Möglichkeit den Antrag anzupassen (siehe untenstehende Vorgehensweise).
Beispiel
Sie haben einen Antrag auf Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe gestellt und Ihr Name hat sich aufgrund einer Heirat verändert. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Anpassung des Antrages.
Vorgehensweise
Senden Sie einen Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, offizielle Namensänderung) an "stromkostenbremse@bmaw.gv.at" (Gewerbe) bzw. "stromkostenbremse@bml.gv.at" (Land- und Forstwirtschaft).
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft