Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen – Regelung im Burgenland

Hinweis

In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.

Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben und Zugänglichmachen von Medien, Datenträgern, Gegenständen, Dienstleistungen, Veranstaltungen und Handlungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn sie Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können. Solch eine Gefährdung ist anzunehmen, wenn dadurch

  • kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlicht werden,
  • Menschen wegen ihrer Hautfarbe, ethnischer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung oder ihrer körperlichen oder geistigen Behinderung diskriminiert werden oder
  • die Darstellung einer die Menschenwürde missachtenden Sexualität beinhaltet wird.

Junge Menschen dürfen solche Medien, Datenträger oder Gegenstände nicht erwerben, besitzen, verwenden und solche Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen.

Personen, die solche Medien, Gegenstände, Datenträger oder Dienstleistungen gewerbsmäßig anbieten, vorführen, weitergeben oder zugänglich machen, haben durch geeignete Vorkehrungen junge Menschen davon auszuschließen. Geeignete Vorkehrungen sind z.B. räumliche Abgrenzungen, zeitliche oder technische Beschränkungen, Aufschriften oder mündliche Hinweise.

Letzte Aktualisierung: 18. Oktober 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion