Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Während einer Lebensgemeinschaft erworbene Güter

Nach einer Trennung sind Leistungen der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten aber auch der Familien (Geschenke von Verwandten, Eltern, Großeltern) nicht mehr genau zu ermitteln. Hier sollten im Sinne eines fairen Umgangs miteinander Regelungen getroffen werden. Wichtig ist, dass in der Lebensgemeinschaft die Partner keinerlei gegenseitige gesetzliche Ansprüche haben. Für einen Rückforderungsanspruch sind alleine die gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen Schuldrechts anwendbar.

Tipp

Für die Aufteilung der Ersparnisse und des Gebrauchvermögens gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Machen Sie daher eine Vermögensaufstellung, um im Trennungsfall eine Basis für den finanziellen Ausgleich zu haben.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer