Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceF +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceBereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Mitteilungs- und Nachweispflichten
Bei einer Schwangerschaft haben sowohl die Arbeitnehmerin als auch die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bestimmte Mitteilungs- und Nachweispflichten:
- ihre Schwangerschaft als auch den voraussichtlichen Geburtstermin der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber unmittelbar nach dem Bekanntwerden mitzuteilen
- eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungszeitpunkt auf Verlangen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers vorzulegen
- die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber innerhalb der 4. Woche vor Beginn der Schutzfrist auf diese aufmerksam zu machen
- die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber von einer vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft zu verständigen
Tipp
Es wird empfohlen, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber zu informieren, wenn bei einer Kontrolluntersuchung ein geänderter Geburtstermin festgestellt wird.
Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat
- das Bestehen der Schwangerschaft bei einer Arbeitnehmerin dem zuständigen Arbeitsinspektorat schriftlich unter Anführung folgender Informationen über die werdende Mutter mitzuteilen:
- Name
- Alter
- Tätigkeit
- Arbeitsplatz
- Voraussichtlicher Geburtstermin
- diese Meldung an das Arbeitsinspektorat in Kopie der Arbeitnehmerin zu übergeben
- die Leiterin/den Leiter der betriebsärztlichen Betreuung (wenn vorhanden) zu informieren
- eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für die Inanspruchnahme des Wochengeldes auszustellen
Arbeitskräfteüberlasserinnen/Arbeitskräfteüberlasser sind darüber hinaus verpflichtet, dem zuständigen Arbeitsinspektorat den Wechsel der Beschäftigerin/des Beschäftigers einer schwangeren Arbeitnehmerin oder die Tatsache des häufigen, kurzfristigen Wechsels anzuzeigen.
Weiterführende Links
- Liste der Arbeitsinspektorate (→ Arbeitsinspektion)
- Elternkalender (→ AK)
- Mutterschutz (→ AK)
- Arbeits- und Entgeltbestätigung Wochengeld (→ ÖGK)
Rechtsgrundlagen
Mutterschutzgesetz (MSchG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft