Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceF +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceBereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeines zu Hauptmiete und Untermiete
Hauptmiete
Eine Hauptmiete liegt dann vor, wenn der Mietvertrag zwischen der Wohnungssuchenden/dem Wohnungssuchenden und
- der Eigentümerin/dem Eigentümer des Hauses,
- der Wohnungseigentümerin/dem Wohnungseigentümer,
- der Mieterin/dem Mieter bzw. der Pächterin/dem Pächter des ganzen Hauses,
- der Wohnungseigentumsbewerberin/dem Wohnungseigentumsbewerber, deren/dessen Wohnungseigentum noch nicht verbüchert ist,
geschlossen wurde.
Untermiete
Eine Untermiete liegt dann vor, wenn der Mietvertrag zwischen der Hauptmieterin/dem Hauptmieter und der/dem Wohnungssuchenden abgeschlossen wurde.
Das Mietrechtsgesetz (MRG) sieht für Untermietverträge nur sehr wenige ausdrückliche Regelungen vor. Diese betreffen vor allem die Auflösung des Mietverhältnisses und den zulässigen Untermietzins.
Tipp
Nähere Informationen zu Behörden und Beratungsstellen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§ 2 Mietrechtsgesetz (MRG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz