Sterbeurkunde
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Geschäftsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.
Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).
Hinweis
Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.
Ausführliche Informationen zum Thema "Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 10. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion