Sterbeurkunde

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Europäischer Feuerwaffenpass

Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat mitzunehmen. Er berechtigt nicht zum Erwerb oder Besitz von Waffen. Für den Erwerb oder Besitz bestimmter Schusswaffen wird eine Waffenbesitzkarte benötigt. Wer eine solche Waffe zusätzlich führen (bei sich tragen) möchte, benötigt einen Waffenpass.

Ausführliche Informationen zum Thema "Europäischen Feuerwaffenpasses - Antrag" und "Waffenrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion