Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Ablegen der Lehrabschlussprüfung

Die Lehrabschlussprüfung (LAP) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Der theoretische Teil entfällt, wenn die Berufsschule vor der Prüfung bereits erfolgreich abgeschlossen worden ist.

Der praktische Teil besteht normalerweise aus einer Prüfarbeit mit einer praktischen Aufgabenstellung und einem Fachgespräch. Wer in einem kaufmännischen Lehrberuf tätig ist, muss statt einer Prüfarbeit einen mündlichen und einen schriftlichen Geschäftsfall bearbeiten.

Die Prüfung findet vor einer Kommission statt, die aus Fachexpertinnen/Fachexperten besteht. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, legt die Prüfungskommission einen neuen Termin für eine Prüfung fest.

Die Lehrabschlussprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Die Materialien und Werkzeuge für die Lehrabschlussprüfung werden (bei einem bestehenden Lehrverhältnis) vom Lehrbetrieb zur Verfügung gestellt. Wer im Moment nicht in einem Lehrverhältnis steht, muss spätestens zehn Tage vor der Prüfung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) einen Antrag auf Bereitstellung von Werkzeug und Materialien bei der Prüfung stellen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft