Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Zuschuss zur Erlangung einer Lenkberechtigung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Begünstigten behinderten Menschen (→ USP) oder gehbehinderten Menschen, die zur Erreichung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, kann zur Erlangung der Lenkberechtigung ein Zuschuss gewährt werden. Dieser Zuschuss kann jedoch nur gewährt werden, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist.
Die Kosten für die Erlangung einer Lenkberechtigung können bis zu einer Höhe von maximal 50 Prozent übernommen werden.
Zuständige Stelle
Die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS)
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz