Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Abschluss eines Lehrvertrags

Allgemeine Informationen

Nachdem die Bewerbung für eine Lehrstelle erfolgreich war, muss der Lehrvertrag unterschrieben werden.

Der Lehrvertrag wird schriftlich zwischen dem Lehrling und der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten (dem ausbildenden Unternehmen) abgeschlossen.

Wenn der Lehrling noch minderjährig (unter 18 Jahren) ist, ist dazu auch eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten notwendig.

Voraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss der neunjährigen Schulpflicht. Die Schulpflicht endet in ihrem letzten (neunten) Schuljahr am Tag vor Beginn der Sommerferien.

Zuständige Stelle

Der Lehrbetrieb (ausbildendes Unternehmen)

Verfahrensablauf

Nach Erhalt der Zusage über die Aufnahme als Lehrling wird die zukünftige Lehrberechtigte/der zukünftige Lehrberechtigte mitteilen, welche Unterlagen zur Unterzeichnung des Lehrvertrages mitgebracht werden müssen.

Ein Exemplar des unterschriebenen Lehrvertrages bekommt der Lehrling anschließend ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen müssen der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten bei Vertragsabschluss vorgelegt werden.

Hinweis

Welche Unterlagen genau vorgelegt werden müssen, hängt im Einzelfall vom Lehrbetrieb ab. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig bei der Lehrberechtigten/dem Lehrberechtigten zu erkundigen.

Kosten

Für den Lehrling fallen keine Kosten für den Abschluss eines Lehrvertrags an.

Zusätzliche Informationen

Der Lehrbetrieb ist nach Unterzeichnung des Lehrvertrages für die rechtzeitige Anmeldung des Lehrlings bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) des entsprechenden Bundeslandes verantwortlich. Auch die Anmeldung in der Berufsschule und bei der Sozialversicherung muss durch den Lehrbetrieb durchgeführt werden.

Weiterführende Links

Lehrverhältnis und Lehrvertrag (→ AK)

Rechtsgrundlagen

Berufsausbildungsgesetz (BAG)

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft