Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Anrechnung der Pflegezeiten auf die Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung

Pflegende Angehörige scheiden zum Teil aus dem Erwerbsleben aus, um einen nahen Angehörigen/eine nahe Angehörige pflegen zu können. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht für diese Fälle eine Verlängerung des Zeitraums, während dem die erforderlichen Versicherungszeiten vorliegen müssen, um die Zeiten der Pflege vor. Dadurch können Versicherungszeiten vor der Pflege, die länger zurück liegen, berücksichtigt werden. Voraussetzungen dafür sind:

Zudem verlängert sich die Rahmenfrist um höchstens fünf Jahre um Zeiträume, in denen eine arbeitslose Person Pflegekarenzgeld bezieht (aufgrund der Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz (→ USP) zum Zwecke der Sterbebegleitung einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen oder Begleitung eines schwersterkrankten Kindes oder auf Grund der Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt oder der Inanspruchnahme einer Pflegekarenz).

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft