Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Beitragszeiten, Beitragsgrundlage

Je nach Art der Versicherungszeit (Beitragszeit) gibt es unterschiedliche monatliche Beitragsgrundlagen. Die Beitragsgrundlage ist die Basis für die Berechnung der Höhe der Pension.

  • Zeiten einer Erwerbstätigkeit (Pflichtversicherung)
    • Höchstbeitragsgrundlage:
      monatliches Bruttoeinkommen begrenzt durch eine Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro (Wert 2024)
    • Geringfügigkeitsgrenze:
      Mindestbeitragsgrundlage (im ASVG, GSVG/FSVG und BSVG) stellt eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze dar: 518,44 Euro pro Monat (Wert 2024)
  • Zeiten einer Teilpflichtversicherung
    • Zeiten der Kindererziehung, Familienhospizkarenz (→ USP), des Präsenz- und Zivildienstes:
      2.163,78 Euro pro Monat (Wert 2024)
    • Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Umschulungsgeld:
      70 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens, von dem das Arbeitslosengeld bemessen wird, und bei Bezug der Notstandshilfe gelten 92 Prozent von den 70 Prozent als Grundlage; beim Umschulungsgeld täglich 87,65 Euro (Wert 2024)
    • Bezug von Pflegekarenzgeld:
      2.163,78 Euro pro Monat (Wert 2024)
    • Bezug von Kranken- (→ USP), Rehabilitations-, Wochen-, Übergangs-, Wiedereingliederungsgeld: die jeweilige Leistung
    • Bezug von Familienzeitbonus:
      52,46 Euro pro Tag (Wert ab 1.1.2024)
  • Zeiten einer freiwilligen Versicherung
Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz