Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
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Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Selbsterhaltungsfähigkeit

Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist ein Begriff, der v.a. im Zusammenhang mit Unterhaltspflichten verwendet wird. So müssen Eltern grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit ihrer Kinder Unterhalt leisten. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst abdecken kann. Dieser Zeitpunkt kann (z.B. wegen einer weiteren Ausbildung) auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit eintreten.

Ob Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit wird bei durchschnittlichen Verhältnissen oft die gesetzliche "Mindestpension" herangezogen: Ist das eigene Einkommen des Kindes mindestens so hoch wie der Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Pensionistinnen/alleinstehende Pensionisten, kann in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Ist dies der Fall, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Unterhalt" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion