Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Wahlzeuge
Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind Personen, die den Ablauf einer Wahl kontrollieren, aber an der Wahlhandlung nicht teilnehmen. Sie können von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), als Vertrauensleute zur Wahl entsendet werden. Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jede Wahlzeugin/jeder Wahlzeuge erhält einen Eintrittschein, der sie/ihn zum Eintritt in das Wahllokal ermächtigt und beim Betreten des Wahllokals vorgewiesen werden muss.
Von den Wahlzeuginnen/den Wahlzeugen sind die Wahlbeisitzerinnen/die Wahlbeisitzer zu unterscheiden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion