Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Checkliste Unterlagen und Dokumente in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

Aktuelle Checkliste zu Unterlagen und Dokumenten für EWR-Bürger bzw. Schweizer.
Thema Detailinformationen Erledigt
gültiges Reisedokument Für die Einreise, den Aufenthalt und für die Ausreise wird grundsätzlich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) benötigt. Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.  
Personaldokumente Auch andere wichtige Personaldokumente (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) sollten nach Österreich mitgenommen werden.  
e-card Nicht auf Dokumente zum Versicherungsschutz, wie z.B. eine e-card oder ein vergleichbares Formular, vergessen!  
Unterlagen Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbestätigungen und Dienstzeugnisse sollten, sofern diese für die Jobsuche in Österreich oder für andere Zwecke benötigt werden, im Original mitgenommen werden. Eventuell ist eine Übersetzung der Dokumente erforderlich.  
Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung dienen einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe.  
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion