Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Grundsteuerkataster
Bis zum Vermessungsgesetz 1968 hieß der Kataster Grundsteuerkataster, weil er seit der Anlegung des Katasters im Jahre 1817 hauptsächlich die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer lieferte. Diese Funktion ist durch Änderung der Steuergrenze mehr oder weniger verloren gegangen.
Die Eintragung der Grenzen im Grundsteuerkataster ist nicht verbindlich – rechtlich maßgeblich sind die in der Natur vorhandenen Grenzen (Grenzkataster).
Hinweis
Für die Bereinigung von Grenzstreitigkeiten von Grundstücken des Grundsteuerkatasters sind die Gerichte zuständig.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion