Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.
Versicherungsbeiträge fallen nicht an; diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen.
Nähere Informationen bezüglich Versicherungsbeginn, Wartezeiten und Sperrfrist erteilt die Österreichische Gesundheitskasse.
Weiterführende Links
Mitversicherung von Angehörigen (→ ÖGK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz