Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zu sozialen Diensten

Allgemeine Informationen

Zu den sozialen Diensten zählen

  • Mobile Dienste (z.B. Essen auf Rädern)
  • Ambulante Dienste (z.B. Psychosozialer Dienst)
  • Teilstationäre Dienste (z.B. Tagesheimstätten)
  • Stationäre Dienste (z.B. Alten- und Pflegeheime)

Werden für die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen Kostenbeiträge eingehoben, so sind dafür soziale Aspekte (z.B. Art des Dienstes, Höhe des Einkommens, Höhe des Pflegegeldes) zu berücksichtigen. Die tatsächlichen Kosten erfahren Sie direkt bei den Anbietern

Nähere Informationen zum Thema "Kosten für Alten- und Pflegeheime" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Voraussetzungen

Die Bundesländer sind grundsätzlich zur Erbringung der sozialen Dienste für pflegebedürftige Menschen verpflichtet bzw. haben dafür zu sorgen, dass die sozialen Dienste qualitäts- und bedarfsgerecht in ausreichendem Maß – etwa durch Trägerorganisationen (z.B. Volkshilfe, Caritas, Diakonie, Arbeiter-Samariter-Bund, Hilfswerk, Lebenshilfe) – zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis

Auf die Leistung sozialer Dienste besteht kein Rechtsanspruch.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde bzw. direkt beim Wohlfahrtsträger, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 21. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion