Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Studieren und Arbeiten für EWR-Bürger und Schweizer
Allgemeines
EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger sowie Schweizerinnen/Schweizer haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und benötigen daher keine arbeitsmarktbehördliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme (sie genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit).
Nebenjob − Jobsuche in Österreich
- In Wien, Linz, Graz und Innsbruck gibt es Anlaufstellen, die Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen anbieten. In den übrigen Landeshauptstädten gibt es wöchentliche Sprechtage. Informationen zum Thema "Ausländische Qualifikationen – Anlaufstellen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
- Es gibt einige Möglichkeiten und Wege, eine Stelle zu finden. oesterreich.gv.at informiert über die Vorgehensweise bei der Jobsuche bzw. Anlaufstellen für Arbeitsuchende.
- Links zu Jobbörsen und Stellenausschreibungen, die bei der Jobsuche helfen können, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
- Wie ein Bewerbungsschreiben bzw. Motivationsschreiben verfasst wird, worauf bei der Erstellung eines Lebenslaufs zu achten ist, und wie die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch erfolgt, erfahren Sie im Kapitel "Bewerbungstipps".
- Aus unterschiedlichen Arten von Beschäftigung ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
- Steuern: Jede in Österreich lebende Person muss Einkommensteuer zahlen. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 12.816 Euro brutto, müssen die Einkünfte versteuert werden.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion